Änderung Vermögensschonbetrag


Der maßgebliche gesetzliche Vermögensschonbetrag gemäß § 90 (2) Nr. 9 SGB XII beträgt seit dem 01.01.2023 für jede in § 19 (3), § 27 (1) und (2) und § 41 SGB XII genannte Person sowie für jede alleinstehende minderjährige Person 10.000 EUR und für jede Person, die von einer Person der genannten Personen überwiegend unterhalten wird, 500 EUR.



Erhöhung Aufwandspauschale für ehrenamtliche Betreuer*innen


Seit dem 01.01.2023 beträgt die Aufwandspauschale 425 EUR. 


NEU ab 01.01.2024 können die ehrenamtlichen Betreuer - zusätzlich zur Erstattung ihrer Aufwandspauschale gem. § 1835a BGB - eine Sonderzahlung zum Ausgleich der inflationsbedingten Mehrkosten in Höhe von 24 Euro pro Jahr beantragen.


 

Kontakt:

Würzburger Str. 3

98529 Suhl


Tel.: 03681 458884-0

Fax: 03681 458884-20


E-Mail:

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betreuungsverein-suhl.de



Telefonische Erreichbarkeit:


werktags von
8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und
13.00 Uhr bis 15.00 Uhr, freitags bis 12.00 Uh
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