Vereinsgeschichte

Der 1. Suhler Betreuungsverein e.V. wurde am 1. November 2005 gegründet und erhielt am 21. Dezember 2005 die Anerkennung als rechtsfähiger Betreuungsverein durch das Thüringer Ministerium für Gesundheit und Soziales, gemäß § 1908 f BGB n.F. und § 14 BtOG. 


Unser Verein übernimmt Betreuungsaufgaben in der kreisfreien Stadt Suhl, dem Landkreis Hildburghausen sowie dem Landkreis Schmalkalden-Meiningen. Durch Verlegung in verschiedene Wohnheime werden auch Betreuungen für andere Thüringer Amtsgerichte geführt. 


Eine Vereinbarung zwischen der kreisfreien Stadt Suhl und dem Suhler Betreuungsverein regelt die Zusammenarbeit bei der Erbringung von Leistungen im Rahmen des Betreuungsrechts, einschließlich des BGB, des Betreuungsorganisationsgesetzes (BtOG) und des Thüringer Gesetzes zur Ausführung des Betreuungsorganisationsgesetzes (ThürAGBtOG). 


Neben der hauptberuflichen Führung von Betreuungen liegt ein weiterer Schwerpunkt auf der Gewinnung, Schulung und Begleitung von ehrenamtlichen Betreuern, da das Betreuungsgesetz die vorrangige Bestellung ehrenamtlicher Betreuer vorsieht. Diese Tätigkeiten werden durch Projektförderungen der Stadt Suhl sowie des Thüringer Landesverwaltungsamtes (TLVwA) unterstützt. 


Der 1. Suhler Betreuungsverein organisiert regelmäßige Treffen für ehrenamtliche Betreuer, in denen aktuelle Themen des Betreuungsrechts behandelt werden. Kompetente Referenten stehen uns dabei zur Seite. Informationen über unsere Veranstaltungen und unsere Arbeit werden regelmäßig auf unserer Homepage sowie in der Presse veröffentlicht. 


Der 1. Suhler Betreuungsverein ist Mitglied der Landesarbeitsgemeinschaft der Betreuungsvereine Thüringen e.V. und des Bundesverbands der Berufsbetreuer/innen e.V.


 

 

Kontakt:

Würzburger Str. 3

98529 Suhl


Tel.: 03681 458884-0

Fax: 03681 458884-20


E-Mail:

kontakt@

betreuungsverein-suhl.de



Telefonische Erreichbarkeit:


werktags von
8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und
13.00 Uhr bis 15.00 Uhr, freitags bis 12.00 Uh
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